Einmal jährlich möchte die Grabenkommission eine Inspektion/Besichtigung der Gräben auf den einzelnen Parzellen durchführen.
Die Grabenkommission ist vom Vorstand beauftragt und berechtigt, bei Missständen diese aufzuzeigen. Weiterhin darf die Grabenkommission bei festgestellten Mängeln die Beseitigung durch den Pächter anweisen und verlangen.
Begehungstermine der Grabenkommission folgen ...
Graben | Weg | Parzellen | Termin |
A1 | 1 / 2 | 41 - 63 und 71- 93 | |
A2 | 2 / 3 | 70 - 92A und 97 - 119 | |
B | 3 / 4 | 96 - 120 und 125 - 135 | |
C | 4 / 5 | 140 - 155 und 156 - 174 | |
D | 5 / 6 | 157 - 175 und 177 - 184 | |
E | 7 / 8 | 138A - 213 und 217 - 225 | |
Die Pächter werden gebeten, an dem sie betreffenden Termin anwesend zu sein, damit die Grabenkommission mit dem Pächter direkt sprechen kann, um evtl. Probleme zu beseitigen. | |||
In der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Hierfür ist es erforderlich, dass die Pächter vor Ort sind, um Zugang zur Parzelle und zum jeweiligen Graben zu ermöglichen.
Mit gärtnerischen Grüßen.
Der Vorstand
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Grabeninspektion